telegate darf keine Online-Auskünfte der Bahn weitergeben

Das Landgericht Köln untersagte dem Telefonauskunfts-Dienstleister, Anrufern gegen Entgelt Auskünfte aus der frei zugänglichen Internetseite der Bahn vorzulesen.

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Die Telefonauskunft telegate darf ihre Kunden nicht mehr Zugverbindungen vorlesen, die sie über die Homepage der Deutschen Bahn erhalten hat. Das entschied das Landgericht Köln am Mittwoch in einer einstweiligen Verfügung. Die Auskünfte aus der frei zugänglichen Internetseite beeinträchtigten in unzumutbarer Weise die urheberrechtlich geschützten Interessen der Deutschen Bahn (DB) als Herstellerin einer kostenintensiven Fahrplan-Datenbank. telegate steigere seine eigene Attraktivität, indem es die Leistungen der Bahn ausbeute, hieß es in der Entscheidung (Az: 28 O 180/02).

Die Deutsche Bahn hatte nach mehrfachem schriftlichem Protest bei telegate auf Unterlassung geklagt, da sie ihre Urheberrechte verletzt sah. Die DB wendet jährlich rund 2,5 Millionen Euro auf, um ihre Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren. Dem Gericht zufolge führte das telegate-Verhalten auch dazu, dass Kunden weder die Bahn-Homepage noch die telefonische DB-Fahrplanauskunft nutzten. Dadurch werde der Bahn auch "die Möglichkeit genommen, [...] effektive Kundenbetreuung und Kundenbindung zu betreiben". Bei Verstoß gegen das Verbot droht telegate ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

telegate hatte argumentiert, lediglich "in nicht systematischer Weise" Zugverbindungen vorgelesen zu haben, die ohnehin jedermann zugänglich seien. Das Gericht sprach dagegen von einer "systematischen und wiederholten Nutzung".

In jüngster Zeit dürften telegate-Mitarbeiter auf der Suche nach Zugverbindungen auf Schwierigkeiten gestoßen sein, denn der Server der Bahn lieferte auf viele Anfragen Fehler oder keine Rückmeldung. telegate liegt in einem anderen Fall noch mit der Deutschen Telekom im Clinch. Die rückläufigen Anruferzahlen des vergangenen Quartals führt das Münchner Unternehmen auf die kostenlose Online-Telefonauskunft des ehemaligen Staatsmonopolisten zurück. Dagegen geht telegate wegen angeblicher Wettbewerbsverzerrung vor. (anw)