Zweifelhafte Abmahnwelle gegen Erotik-Seiten

200 Euro sollen Betreiber von Erotik-Seiten dem "Verein zur Einhaltung des Jugendschutz im Internet e.V." wegen angeblicher Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen zahlen.

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Etliche Betreiber von Erotik-Seiten haben in den letzten Tagen Abmahnungen vom "Verein zur Einhaltung des Jugendschutz im Internet e.V.", kurz VEJI, erhalten. Laut Selbstdarstellung hat sich der Verein die "Überwachung der Einhaltung nationaler Jugendschutzbestimmungen im Internet" auf die Fahnen geschrieben. Laut Recherchen von AdvoGraf und Abmahnungswelle.de sind vermutlich bereits 100 Betreiber von Erwachsenen-Angeboten von der Abmahnwelle betroffen.

Für juristische Laien sehen die Abmahnungen überzeugend aus. So listen die Schreiben rechtliche Verstöße der jeweiligen Sites auf, zum Beispiel fehlenden Zutrittschutz für Jugendliche unter 18 Jahren oder Mängel im Impressum wie das Fehlen eines Jugendschutzbeauftragten. Für die Abmahnung soll der Adressat 200 Euro auf das Konto des Vereins entrichten. Ziel des VEJI ist laut Satzung "die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder".

Doch der erst Ende April ins Vereinsregister aufgenommene VEJI darf überhaupt keine Abmahnungen versenden. Die vom Bundesverwaltungsamt geführte Liste qualifizierter Einrichtungen nach § 4 UKlaG führt den Verein nicht. Abgesehen davon fehlt den Abmahnungen, wie sonst üblich, eine Unterlassungserklärung. (jo)