Verfassungsbeschwerde gegen Handyverbot am Steuer erfolglos

Einen Versuch, die Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots zu bestreiten, hat das oberste Gericht zurückgewiesen: Wer beim Telefonieren im Auto mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt wird, muss ohne Wenn und Aber zahlen.

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Von
  • Angela Meyer

Das Bundesverfassungsgericht als die in letzter Instanz entscheidende Bastion gegen unverhältnismäßige Eingriffe des Staates in das Leben seiner Bürger lässt sich nicht in jedem beliebigen Fall als Rettungsanker benutzen: Das Verbot, am Steuer mit dem Mobiltelefon in der Hand zu telefonieren, halten die Richter nicht für einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. Eine Verfassungsbeschwerde, in der eine Rechtsanwältin das Handyverbot am Steuer als verfassungswidrig rügte, haben die obersten Gesetzeshüter daher gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Diese Entscheidung sei unanfechtbar, heißt es kurz und knapp im Beschluss der zweiten Kammer des zweiten Senats.

Damit ist der Weg der Beschwerdeführerin durch die Instanzen beendet: Auch das Bundesverfassungsgericht rettet sie nicht vor einem Bußgeld wegen Telefonierens mit dem Mobiltelefon am Steuer. Nachdem die Rechtsanwältin bereits das vierte Mal bei einem Verstoß gegen das Handyverbot erwischt worden war, hatte das zuständige Amtsgericht eine Geldbuße von 240 Euro festgesetzt. Das daraufhin von ihr angerufene Oberlandesgericht teilte ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung nicht, sondern bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts auch im Detail: Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sich die Beschwerdeführerin immer wieder über das Verbot hinwegsetze, sei die Erhöhung der Regelbuße um das Sechsfache schuldangemessen. (anm)