Uneinigkeit in der Industrie über Urheberrecht

Beim geplanten Haager Übereinkommen über die Rechtsprechung geht es um die Regelung, welche Gerichte zuständig sind.

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Von
  • Florian Rötzer

Seit 1996 verhandeln 47 Staaten über die "Hague Convention on Jurisdiction and Foreign Judgements". Sie soll in Zeiten der Globalisierung und des E-Commerce die Grundlagen für eine transnationale Rechtsprechung im Wirtschafts- und Zivilrecht legen. Rechtsstreitigkeiten sollen jeweils prinzipiell in dem Land gelöst werden, in dem die betreffenden Personen wohnen, Firmen einen Sitz haben oder sich das unbewegliche Eigentum befindet, auf das sich der Rechtsstreit bezieht. Die Unterzeichnerstaaten würden also die jeweilige Rechtsprechung in den anderen Ländern anerkennen.

Ob geistiges Eigentum wie Patente oder Urheberrechte auch in das Übereinkommen aufgenommen werden, ist noch nicht entschieden. Hierzu fand gestern in Washington eine Konferenz statt. Während die Vertreter der Urheberindustrieen das Vorhaben des internationalen Abkommens begrüßten, um die durch die unterschiedlichen nationalen Rechtsräume bestehenden Löcher bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu schließen, sind große Telekommunikationsunternehmen wie AT&T oder Cable & Wireless nicht so begeistert davon und plädieren für eine Ausnahmeregelung. Sie fürchten, sie könnten für Verstöße gegen das Copyright rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Aber es gibt auch ganz andere Bedenken. So befürchten Bürgerrechtsorganisationen wie die ACLU, dass durch das internationale Übereinkommen auch die in den USA sehr weitgehende Meinungsfreiheit beschnitten werden könnte. Verwiesen wird auf das Urteil des französischen Gerichts gegen Yahoo (Yahoo zieht vor ein amerikanisches Gericht). Auch David Chiu von GILC warnte die Amerikaner, dass dieses Übereinkommen dazu führen könnte, die Rechtsprechung in Ländern wie China, Frankreich oder Deutschland zu akzeptieren.

Mehr in Telepolis: Uneinigkeit über internationales Abkommen. (fr)