USA: Hobbydrohnen müssen vorerst nicht mehr registriert werden

Ein Berufungsgericht hat das bei der US-Luftfahrtbehörde FAA geführte Drohnenregister in seinem bisherigen Ausmaß für rechtswidrig erklärt. Zu melden sind demnach nur noch unbemannte Flugobjekte im kommerziellen Einsatz.

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Drohne und Flugzeug

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

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Modellflieger und andere Amateure müssen in den USA Drohnen nicht mehr in ein seit Ende 2015 geführtes Register bei der US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) eintragen lassen. Dies hat ein Bundesberufungsgericht in Washington am Freitag entschieden. Die Registrierungspflicht besteht laut dem Urteil nur noch für unbemannte Flugobjekte wie Quadrocopter, die kommerziell eingesetzt werden sollen. Die bisherige weitergehende Bestimmung verstößt den Richtern zufolge gegen ein Gesetz zur Reform der US-Luftfahrtbehörde von 2012. Dieses untersagt es der FAA, Auflagen für Modellflieger festzusetzen.

Geklagt gegen die Bestimmung hatte der Hobbyflieger John Taylor Anfang 2016. Bis dato haben rund 820.000 Personen bei der FAA Drohnen registrieren lassen, das Verzeichnis dürfte nun zunächst deutlich langsamer anwachsen. Beobachter rechnen aber damit, dass die Flugbehörde den Fall vor den Supreme Court bringt oder der Kongress die Vorgaben von 2012 ändert und so doch bald wieder auch Drohnen im nicht-gewerblichen Verkehr eingetragen werden müssen. Selbst Hersteller der Flugobjekte sprechen sich dafür aus, da das bisherige Verfahren viele neue Piloten über ihre Sorgfaltspflichten aufgeklärt habe.

Hierzulande müssen Besitzer von Drohnen oder Modellflugzeugen von Oktober an laut einer neuen Verordnung eine Plakette mit ihrem Namen und ihrer Adresse anbringen. (vbr)