Telekom öffnet ersten Schaltverteiler für die Konkurrenz

Ein Jahr nach einer entsprechenden Regulierungsverfügung steht in Düren der erste für einen Wettbewerber geöffnete Schaltverteiler der Telekom. Um die Konditionen für den Zugang gibt es in der Branche weiter das übliche Hick-Hack.

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Über ein Jahr nach der entsprechenden Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur hat die Telekom in dieser Woche in Düren den ersten Schaltverteiler an einen Wettbewerber übergeben. Chefregulierer Matthias Kurth freute sich bei einer Besichtigung, dass nun "endlich ein erster Schaltverteiler aufgebaut" worden ist. Zugleich gab die Bundesnetzagentur neue Entgeltregelungen für den Zugang zum Schaltverteiler bekannt.

Die Regulierungsbehörde hatte die Telekom im März 2009 per Verfügung dazu verdonnert, ihren Wettbewerbern den Zugang zum Endkunden wenn nötig auch über sogenannte Schaltverteiler zu gewähren. Wenn etwa die Entfernung vom Hauptverteiler zum Kunden zu groß ist und sich eine Bandbreite von 1 MBit/s auf der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nicht realisieren lässt, kann ein Schaltverteiler, der mehrere Kabelverzweiger erschließt, die TAL zu den angeschlossenen Kunden deutlich verkürzen. Der Wettbewerber kann so mit einer Zuführung an den Schaltverteiler mehrere Haushalte versorgen.

In einer Entgeltentscheidung hat die Bundesnetzagentur auch die Gebühren für den Schaltverteilerzugang neu geregelt. Danach werden bisher nach Aufwand individuell abzurechnende Leistungen künftig mit Pauschalentgelten vergütet. "Pauschalentgelte erlauben den Wettbewerbsunternehmen eine bessere Kalkulation der für die Errichtung des Schaltverteilers nötigen Investitionen und somit eine größere Planungssicherheit", erklärte Kurth laut Mitteilung der Regulierungsbehörde.

Zudem plant die Bundesnetzagentur ein sogenanntes Standardangebot für den Schaltverteilerzugang. Ein solchermaßen in Leistung und Preis klar beschriebenes Vorprodukt soll allen Wettbewerbern ermöglichen, die Errichtung eines Schaltverteilers bei der Telekom auf Basis eines "Mustervertrags" ohne aufwendiges Regulierungsverfahren beantragen zu können. Die Schaltverteiler sollen nach Ansicht der Regulierungsbehörde beim Breitbandausbau auf dem Land und dem Schließen "weißer Flecken" helfen.

Auch für die Telekom-Konkurrenz ist der Zugang zum Schaltverteiler "von zentraler Bedeutung für den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten". Doch sehen die im Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) organisierten Unternehmen hier "Licht und Schatten". Zwar begrüßte der Breko die neuen Pauschalentgelte, deren Einführung er selbst gefordert hatte. Doch bemängelt der Verband die damit einhergehende "teilweise signifikante Preissteigerung" als "herben Rückschlag".

Die Telekom hatte gegen die Regulierungsverfügung geklagt, weil sie sich dadurch gezwungen sah, Schaltverteiler an Stellen ihres Netzes aufzubauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben selbst nur wenige dieser Verteiler im Einsatz. Mit dem Eilantrag gegen die Verfügung war der Bonner Konzern im November 2009 vor dem Verwaltungsgericht Köln allerdings abgeblitzt. (vbr)