RISER soll europaweit die Melderegisterauskunft vereinfachen.

Die Europäische Kommission fördert ein Projekt namens RISER, das mit einem Portal eine europaweite und grenzüberschreitende elektronische Melderegisterauskunft ermöglichen soll.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 12 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Angela Meyer

Gefördert von der Europäischen Kommission entwickelt ein internationales Konsortium mit Partnern aus Deutschland, Österreich, Irland und Polen unter dem Titel RISER (Registry Information Service on European Residents) eine europaweite und grenzüberschreitende elektronische Melderegisterauskunft. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) soll in dem Konsortium eine datenschutzkonforme Gestaltung dieses Online-Dienstes gewährleisten, die den europäischen und nationalen Anforderungen entspricht. Gefördert wird das Projekt RISER von der Europäischen Kommission für eine Laufzeit von 18 Monaten mit rund einer Million Euro im Rahmen des eTEN-Programms.

Derzeit muss ein Gläubiger auf der Suche nach einem säumigen Zahler im Ausland für jedes Land einzeln heraussuchen, wo er eine Melderegisterauskunft erhalten kann. So hat in Deutschland jede Kommune ein eigenes Melderegister, beispielsweise in Österreich gibt es dagegen ein Zentralregister, und Irland kennt gar kein Melderegister, sondern nutzt für solche Auskünfte das Wählerverzeichnis. RISER soll über eine einheitliche Suchmaske den Zugang zu den einzelnen Melderegistern erleichtern, sodass der Zeit- und Kostenaufwand für die Suche nach Schuldnern auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) überschaubar bleibt. Die Kommission möchte damit dazu beitragen, dass die KMU nicht aus Angst vor den Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Handel diesen allein den Großen überlassen.

RISER nutzt mit OSCI-XMeld (PDF) einen in Deutschland entwickelten offenen Standard, der ähnlich wie der im Bankenwesen genutzte HBCI-Standard sichere Transaktionen im Meldewesen ermöglichen soll.

Mit RISER soll noch kein echtes europäisches Zentralregister entstehen -- die einzelnen Datenbanken werden nicht miteinander verschmolzen, sondern nur der Zugang zur jeder einzelnen Datenbank wird damit jeweils erleichtert. Man wird auch weiterhin für jede Auskunft einzeln bezahlen müssen, ebenso wie für den Zusatzservice von RISER. Und es werden jeweils die geltenden Spielregeln zu erfüllen sein, die beispielsweise in Deutschland aus dem Melderechtsrahmengesetz (MMRG) folgen.

Auch wenn es aus Datenschutzgründen nicht vorgesehen sein soll, wäre es mit RISER technisch aber kein Problem, zumindest ein europäisches Schuldnerregister aufzubauen -- man bräuchte nur die Anfragen samt Antwort zwischenzuspeichern, denn RISER vermittelt nicht einfach zu den jeweiligen Behörden weiter, sondern die Antwort läuft ebenfalls über RISER an den Anfragenden zurück. Solche Projekte zur Vernetzung fördern aber auch generell die Konformität der bisher in Deutschland noch sehr unterschiedlichen Datenbanken, was einerseits den Austausch vereinfacht, aber andererseits auch leicht die Frage provoziert, warum man denn nicht kurzerhand eine zentrale Datei daraus macht. (anm)