Prozess gegen Jörg Tauss hat begonnen

Seit heute wird vor dem Landgericht Karlsruhe die Anklage gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss verhandelt, dem Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie vorgeworfen wird.

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Vor dem Landgericht Karlsruhe hat der Prozess gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Verdachts des Kinderporno-Besitzes begonnen. Er muss sich verantworten, weil er einschlägige Bilder und Dateien beschafft, weitergegeben und besessen haben soll. Während der 56-Jährige den Besitz der Bilder einräumt, bestreitet er ein privates Interesse an dem Material. Er habe als SPD-Medienexperte recherchiert, um einen Kinderporno-Ring auszuheben, sagte er.

Tauss war nach der Abstimmung im Bundestag über das Zugangserschwerungsgesetz im Juni 2009 aus der SPD ausgetreten. Später wandte er sich der Piratenpartei zu. Diese teilte in einer Stellungnahme mit, sie hoffe nach "einer für einen Rechtsstaat völlig unverhältnismäßigen Vorverurteilung" auf Klärung der gegen Tauss erhobenen Vorwürfe. Staatsanwaltschaften versuchten mit zunehmender Tendenz, Prozesse medial vorzuinszenieren. Das müsse gestoppt werden. Die Piratenpartei begrüße es, dass sich der Deutsche Anwaltstag mit dieser Entwicklung beschäftige. Auch Tauss' Rechtsanwälte sprachen in einer Mitteilung von einer Vorverurteilung.

Bei Durchsuchungen von Wohnung und Büro von Jörg Tauss im März 2009 wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft kinderpornografische Bilddateien und Videodateien gefunden. Tauss selbst hatte erklärt, er habe das Material erworben, um "eigene Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit zu diesem Thema zu gewinnen". Im September 2009 hob der Bundestag Tauss' Immunität auf, kurz darauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. (anw)