Pkw-Label ab Mai: WLTP-Verbrauchsangaben werden Pflicht​

Mit einem neuen Label sollen Interessenten von Neuwagen über Verbrauch, Emission und Folgekosten aufgeklärt werden. Es ist recht umfangreich geworden.

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Hyundai Autohaus

Eine Neuerung in der Pkw-EnVKV: In einem zentralen Aushang muss es Angaben zu allen ausgestellten oder angebotenen Pkw-Modelle geben.

(Bild: Hyundai)

Lesezeit: 4 Min.

Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist heute in Kraft getreten, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Für Interessenten von Neuwagen bringt sie ab Mai 2024 eine Reihe von Veränderungen mit sich, von denen sich das Ministerium in erster Linie eine bessere Information der Verbraucher verspricht. Sie sollen sich vor dem Kauf auf einem verpflichtenden Label an jedem Neuwagen über den Verbrauch von Fahrenergie und Folgekosten ein Bild machen können.

Mit der Novellierung der Pkw-EnVKV setzt Deutschland eine Vorgabe der Europäischen Union um. Im Kern wird dabei vor allem der "Neue europäische Fahrzyklus" (NEFZ) endgültig durch die "Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure" (WLTP) ersetzt. Letztere ist seit dem 1. September 2017 für neu homologierte Fahrzeuge in der EU verbindlich, für alle erstmals zugelassenen Autos seit dem 1. September 2018. Er sollte näher an der Realität sein als der inzwischen vollkommen veraltete NEFZ. Zudem sollte mit dem WLTP, der Name deutet es an, eine weltweit einheitliche Verbrauchsdarstellung geschaffen werden. Das hat nicht geklappt: China hat inzwischen einen eigenen Verbrauchszyklus umgesetzt.

Auf dem Label soll künftig nicht nur ein Verbrauch zu finden sein, sondern fünf Werte. Zur Angabe des kombinierten Verbrauchs kommen jene für innerorts, Stadtrand, Landstraße und Autobahn hinzu. Verpflichtend müssen Händler einen Aushang platzieren, der die geforderten Angaben über alle ausgestellten oder angebotenen Modelle enthält. Zunächst betrifft das nur Neuwagen, doch es gibt in der Novelle den Prüfauftrag, ob die Kennzeichnungspflicht auch auf Gebrauchtwagen ausgedehnt werden soll.

An eine CO₂-Angabe haben sich viele Verbraucher inzwischen gewöhnt, zumal sie steuerrelevant ist. Neu sind Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen, auf die auch farblich hingewiesen wird. Für jede Antriebsart wird zudem ein eigenes Label geschaffen. Bei Plug-in-Hybriden und Elektroautos wird beispielsweise die elektrische Reichweite zusätzlich zum Stromverbrauch mit angegeben. Für PHEV wird mit dem Label ziemlich ausführlich informiert, denn zu den offiziellen Verbrauchsangaben im WLTP, deren Berechnung alles andere als trivial ist, kommt verpflichtend noch eine Angabe, was das Modell verbraucht, wenn die Traktionsbatterie nicht geladen wird.

Für noch mehr Transparenz, so schreibt es das BMWK, gibt es eine Abschätzung der CO₂-Kosten in den kommenden zehn Jahren. Da sich der CO₂-Preis unter anderem auf den Kraftstoffpreis auswirkt, wollte man dem Verbraucher eine Bewertung der künftigen Kosten an die Hand geben. Dafür hat sich das Ministerium drei mögliche Szenarien einer Preisentwicklung ausgedacht. Jedem Neuwagen muss also ab Mai beiliegen, welche Kosten auf den Besitzer in den nächsten zehn Jahren zukommen, wenn der CO₂-Preis nur gering, durchschnittlich oder stärker als momentan angenommen steigt. Zudem wird die aktuell zu entrichtende Kfz-Steuer ausgewiesen.

Spannender wird die Darstellung der jährlichen Energiekosten für eine Fahrleistung von 15.000 km im Jahr. Der stets schwankende Spritpreis ist nur eine Herausforderung für einen wenigstens halbwegs validen Wert. Für einen Plug-in-Hybriden wird dabei der elektrisch zurückgelegte Streckenanteil maßgeblich sein. Wie beim Elektroauto auch lassen sich Stromkosten aber schlecht unter einen Deckel bringen. Wer über eine private PV-Anlage verfügt, lädt zu weitaus geringeren Kosten als Autofahrer, die auf die öffentliche Ladeinfrastruktur angewiesen sind. Ein Mittelwert hilft hier kaum weiter. Aber vielleicht gibt es in einer weiterentwickelten Form der Pkw-EnVKV die Pflicht zur Darstellung von Szenarien für verschiedene Strom-Bezugsquellen.

(mfz)