Telemedizin: Kassenärzte wollen Homeoffice

Damit Ärzte künftig im Homeoffice arbeiten können, haben Kassenärzte Eckpunkte vorgelegt. Der Großteil der Leistung soll weiter in der Praxis erbracht werden.

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(Bild: tingsriton chairat/Shutterstock.com)

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Gerade bei leichten Infekten und bei der Versorgung chronisch kranker Menschen ist die Fernbehandlung von Patienten von Vorteil – etwa über die Videosprechstunde oder in Einzelfällen auch über das Telefon. Versicherte vermeiden dadurch Anfahrtszeiten sowie Ansteckungen mit weiteren Krankheiten in den Wartezimmern. Dass dabei die Anwesenheit des Arztes in der Praxis nicht immer notwendig ist, hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erkannt und entsprechende Eckpunkte und Rahmenbedingungen veröffentlicht. Bisher dürfen Ärzte die Videosprechstunde nicht aus dem Homeoffice erledigen.

Die KBV geht davon aus, dass die telemedizinische Versorgung künftig eine "immer größere Rolle" spielen wird. Inwieweit das "Homeoffice für Ärzte" im geplanten Digitalgesetz des Gesundheitsministeriums (BMG) Berücksichtigung findet, ist unklar. Eine Anfrage dazu an das BMG ist unbeantwortet.

Sofern niedergelassene Ärzte außerhalb ihrer Praxis arbeiten wollen, ist ihnen das laut KBV aufgrund rechtlicher Hürden bisher nicht möglich, anders als in vielen anderen Berufen. Dabei stünden der Arbeit aus dem Homeoffice nicht "in jedem Falle zwingende medizinische oder versorgungspolitische Anforderungen" im Weg. Dennoch sollen Ärzte sicherstellen, dass die Versorgung in der Praxis bei Bedarf – sofern es um die Sicherheit der Patienten geht – weiterhin und auch kurzfristig garantiert werden kann.

Zudem muss weiterhin gewährleistet sein, dass "die überwiegende Zahl der Fälle vor Ort in der ärztlichen/psychotherapeutischen Praxis" erbracht wird. Das ist wahrscheinlich schon aufgrund der Tatsache nicht anders möglich, da Ärzte derzeit bis zu 30 Prozent ihrer als Videosprechstunde erbrachten Leistungen abrechnen können. Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte in den Eckpunkten seiner Digitalstrategie bereits angekündigt, diese Begrenzung aufheben zu wollen. Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es dazu keine Beschränkungen. Vor allem Psychotherapeuten nutzen die Videosprechstunde schon seit Jahren.

2018 hatte der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit gegen das Fernbehandlungsverbot gestimmt und der Videosprechstunde damit den Weg geebnet. Patienten dürfen sich inzwischen auch ohne vorherigen Erstkontakt von einem ihnen unbekannten Arzt oder einer Ärztin krankschreiben lassen. Die Videosprechstunde wird bei gesetzlich Versicherten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der KBV abgerechnet und unterliegt seit Juli 2022 einer 30-Prozent-Obergrenze – bis dahin lag die Obergrenze bei 20 Prozent.

Beim 127. Deutschen Ärztetag wurde dem Vorstand der Bundesärztekammer zudem ein Antrag für eine weitere Aufwertung der Videosprechstunde sowie ein Antrag zum Wegfall der 30-Prozent-Obergrenze bei der Versorgung multimorbider und immobiler Menschen vorgelegt. Ein weiterer Antrag ist für eine 50-Prozent-Obergrenze bei der telemedizinischen Versorgung eingegangen, damit die Patienten beispielsweise nach einer Videosprechstunde auch in der Praxis vor Ort behandelt werden können und es nicht zu "Versorgungsbrüchen" komme.

Während der Coronakrise wurde diese Grenze zwischenzeitlich komplett aufgehoben. Mit dem im Juni 2021 auf den Weg gebrachte "Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege" (DVPMG) wurde die Telemedizin in der gesetzlichen Krankenversicherung erst ausgebaut.

(mack)