Kartellprozess: Richter Jackson lehnt Microsoft-Anträge ab (Update)

Mit der mündlichen Verhandlung über das Strafmaß ist der Kartellrechts-Prozeß gegen Microsoft am Mittwoch in die entscheidende Phase eingetreten.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Mit der mündlichen Verhandlung über das Strafmaß ist der Kartellrechts-Prozeß gegen Microsoft am Mittwoch in die entscheidende Phase eingetreten. In der Anhörung haben die Kontrahenten noch einmal Gelegenheit, die Auflagen, mit denen die gerichtlich festgestellten Verstöße des Unternehmens gegen die US-Monopolgesetze geahndet werden sollen, zu diskutieren.

Zu Beginn der Sitzung lehnte Bundesrichter Thomas Penfield Jacksons den Antrag von Microsoft ab, den Strafantrag der Regierung, der die Zerschlagung des Software-Riesen beinhaltet, nicht zu verhandeln. Für den Fall, dass der Richter eine Zerschlagung Microsofts in Erwägung ziehen würde, hatten die Redmonder Anwälte eine Vertagung der Anhörung auf Anfang Dezember beantragt. Auch diese Forderung lehnte der Richter ab.

Das US-Justizministerium und 17 Bundesstaaten hatten die Zerschlagung in zwei unabhängige Firmen beantragt. Microsoft wies diese Forderung als völlig überzogen zurück und hat lediglich die Änderung einiger Geschäftspraktiken angeboten. Die Anwälte beider Seiten hatten zunächst zwei Stunden Zeit, ihre Positionen zu erläutern.

Aus dem Verlauf der Anhörung schließen Beobachter, dass der Richter dazu tendiert, die Spaltung von Microsoft zu beschließen. Er bezweifelte zunächst den Sinn der vom US-Justizministerium beantragten Zweiteilung des Unternehmens. "Das Ergebnis einer Zweiteilung wären zwei getrennte Monopole", sagte Jackson. "Können Sie mir erklären, wie das den Wettbewerb ankurbeln soll?" Im späteren Verlauf lobte der Richter ausdrücklich den Vorschlag der Software and Information Industry Association (SIIA), Microsoft in drei Teile zu zerlegen. Dabei soll ein Teilunternehmen das Betriebssystem, ein zweites die Applikationssoftware und das dritte die Internet-Aktivitäten übernehmen. Microsoft war in Reaktion darauf aus dem Industrieverband ausgetreten.

Die Anhörung soll am Freitag fortgesetzt werden. Richter Jackson gab den Klägern auf, ihren Vorschlag für Sanktionen gegen Microsoft bis dahin noch einmal zu überarbeiten. Danach soll Microsoft eine Frist von nur 48 Stunden für Gegenvorstellungen erhalten. Alles deutet darauf hin, dass der Richter das Verfahren binnen kurzer Frist abschließen will. Danach wird es voraussichtlich auf Antrag Microsofts in die Berufung gehen. (wst)