Handy-Rufnummer zum Mitnehmen

Mobilfunkkunden sollen künftig ihre Rufnummer bei einem Wechsel des Netzbetreibers behalten können.

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Von
  • Dusan Zivadinovic

Mobilfunkkunden sollen künftig ihre Rufnummer bei einem Wechsel des Netzbetreibers behalten können, bestimmt eine neue Verordnung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation. Eine entsprechende Verordnung, die die "Rufnummernportabilität" im Festnetz vorschreibt, gibt es bereits. Der Präsident der Behörde, Klaus-Dieter Scheuerle, glaubt, dass sich die so genannte "tragbare" Rufnummer im Mobilfunkbereich "als ein verbraucherfreundliches und wettbewerbsförderndes Mittel erweisen wird". Die Verordnung müsse nun spätestens am 1. Februar 2002 umgesetzt werden, erklärte Scheuerle weiter.

Bei der Entscheidung für die Rufnummernportabilität stützte sich die Behörde auf "viele im Festnetz gewonnene positive Erfahrungen". Ein eigens gegründeter Arbeitskreis soll nun jedoch dafür sorgen, dass bei der Umsetzung die speziellen Belange der Mobilfunktechnik berücksichtigt werden. So sind Mobilfunknetze gegenüber Festnetzen aus völlig unterschiedlichen Netzkomponenten aufgebaut und bieten zusätzliche Dienste wie Roaming oder Kurzmitteilungen, die es bei der Mitnahme von Rufnummern zu berücksichtigen gilt.

Entsprechend soll der Arbeitskreis nun "technische Schnittstellen" und "betriebliche Abläufe" definieren, die als Grundlage für die tragbare Rufnummer zwischen den Netzen dienen. Die Behörde rechnet damit, dass für die Spezifikation der notwendigen Software, der Implementationsarbeiten und der erforderlichen Tests eine Frist bis zum 1. Februar 2002 genügt. Scheuerle: "Die Rufnummernportabilität im Mobilfunkmarkt zu realisieren ist zwar kein ganz einfaches Unterfangen, aber eine durchaus lösbare Aufgabenstellung." Die Einführung dürfte die Wechselbereitschaft der Kunden erhöhen und den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt stärken. Als Folge erwartet die Behörde Preissenkungen und Qualitätsverbesserungen für den Mobilfunkkunden.

In einigen Ländern gibt es die tragbare Rufnummer im Mobilfunk bereits (Großbritannien, Hongkong, Niederlande und Schweiz). In anderen (Slovenien, Dänemark, Luxemburg und Tschechien) steht die Einführung zur Jahreswende bevor. (dz)