HP-Spitzelaffäre: US-Handelsaufsicht vergleicht sich mit Detektiven
In der Schnüffelaffäre um den Aufsichtsrat des US-Computerherstellers Hewlett-Packard hat die Federal Trade Commission mit den beklagten Detektiven einen Vergleich geschlossen.
Die US-Handelsaufsicht hat sich in einem Verfahren um die Schnüffelaffäre des Computerherstellers Hewlett-Packard mit den beklagten Detektiven verglichen. Die Federal Trade Commission (FTC) hatte die Privatdetektive verklagt, die in der Spitzelaffäre für HP die Drecksarbeit erledigt haben sollen. Im Auftrag von hochrangigen HP-Managern hatten sie sich mit fragwürdigen Methoden die Verbindungsdaten der Telefonanschlüsse von Journalisten und Aufsichtsratsmitgliedern besorgt, lautet der Vorwurf, den die Beklagten bestreiten.
Wie derzeit bei der Telekom ging es dabei um Indiskretionen aus dem Aufsichtsrat und kenntnisreiche Berichte von Journalisten. Nachdem die Affäre Ende 2006 publik geworden war, mussten in der Folge Aufsichtsratschefin Patricia Dunn und weitere hochrangige Manager ihren Hut nehmen. Ein Strafverfahren gegen Dunn und andere wurde allerdings eingestellt. Der Konzern hat sich mit einer Millionenzahlung aus der Affäre gezogen und mit den betroffenen Journalisten teilweise verglichen.
Für zwei der beklagten Detektive nimmt die Affäre nun ein glimpfliches Ende. Sie sind mit einer Zahlung von 3000 US-Dollar vorerst aus dem Schneider – mit einem Vergleich und ohne Schuldanerkenntnis. Die Vergleichssumme lautet eigentlich auf 67.000 US-Dollar. Doch angesichts der Zahlungsunfähigkeit der Beklagten reduzierte das Gericht die Ausgleichszahlung. Gegen weitere Subunternehmer der Detektive verfügte das Gericht Zahlungen von 428.000 und 110.000 US-Dollar.
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(vbr)