Berufungsinstanz bestätigt: Grindr muss 5,8 Millionen-DSGVO-Bußgeld zahlen

Der Betreiber der Dating-App Grindr ist mit seinem Einspruch gegen eine Sanktion der norwegischen Datenschutzbehörde wegen Informationstransfers gescheitert.

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(Bild: Zolnierek/Shutterstock.com)

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Es bleibt dabei: Der Betreiber der Dating-App Grindr muss ein Bußgeld in Höhe von 65 Millionen Norwegischen Kronen (rund 5,8 Millionen Euro) zahlen, weil er gegen die Anforderungen an eine klare und informierte Einwilligung aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen hat. Der norwegische Beschwerdeausschuss für den Schutz der Privatsphäre (Personvernnemnda) gab am Freitag bekannt, dass er die von der nationalen Datenschutzbehörde Datatilsynet Ende 2021 verhängte Strafe unverändert aufrechterhält. Für die norwegischen Kontrolleure handelt es sich um eine Rekordsumme. Sie sehen es als erwiesen an, dass der Anbieter des Diensts mit Fokus auf Homosexuelle sowie Bi-, Trans- und Queer-Menschen ohne das Einverständnis der App-Nutzer personenbezogene Daten für verhaltensbezogene Werbung an Dritte weitergegeben hat.

Die Sanktion geht auf eine Beschwerde des Norwegischen Verbraucherrats von 2020 zurück. Hintergrund war, dass Grindr zu Marketingzwecken Informationen etwa über den GPS-Standort, die IP-Adresse, die Werbe-ID des Mobiltelefons, das Alter und das Geschlecht von Nutzern an mehrere Drittparteien weitergegeben hat. Darunter waren laut der Studie "Außer Kontrolle", die die Verbraucherschützer zusammen mit österreichischen Bürgerrechtsorganisation Noyb durchführten, besonders sensible Angaben zur sexuellen Orientierung und andere Überzeugungen. Die Empfänger wiederum hatten sich das Recht vorbehalten, die Informationen an potenziell Tausende weitere Unternehmen zu übermitteln, um gezielte Werbung zu schalten.

Finn Myrstad, Leiter Digitalpolitik beim Verbraucherrat, zeigte sich erfreut, dass die norwegische Datenschutzbehörde der Beschwerde entschlossen nachgegangen sei und das Berufungsgremium die rechtswidrige Praxis bekräftigt habe. Er sprach von einem "deutlichen Signal an alle Unternehmen", die auf "überwachungsbasierte Werbung" setzten. Die Weitergabe personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage habe ernste Folgen. Er forderte die digitale Werbeindustrie auf, grundlegende Änderungen am "massenhaften Tracking und Profiling von Verbrauchern" vorzunehmen. Das intime Wissen über die Vorlieben der Verbraucher und darüber, wann sie am empfänglichsten für Manipulationen seien, könne dramatische Folgen für die Gesellschaft haben.

Noyb-Juristin Ala Krinickytė wertete die Entscheidung als "sehr wichtig für das gesamte Ökosystem der mobilen Apps". Sie sei ein Schritt nach vorn, um der illegalen, unbefugten Weitergabe von Daten der Nutzer ein Ende zu setzen. Line Coll, Direktorin der Datatilsynet, verwies darauf, dass die Einwilligung ein wichtiges Instrument sei, um Nutzern "die Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten zu geben". Wenn diesen keine wirkliche Wahlfreiheit eingeräumt werde, sei das ganze Werkzeug illusorisch. Die norwegische Datenschutzbehörde erachte dieses Thema als vorrangig. Ursprünglich sollte die Strafe für Grindr noch höher ausfallen.

(bme)