10 Jahre Gefängnis für DoS-Angriffe

Australien macht sich fit für den Kampf gegen Cyberkriminalität.

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Von
  • Florian Rötzer

In Übereinstimmung mit dem Cybercrime-Abkommen des Europarats will die australische Regierung strengere und umfassendere Gesetze gegen Internetkriminalität einführen. Im Januar 2001 hatte ein von der Regierung einberufenes Komitee einen "Model Criminal Code" vorgeschlagen, der unter anderem die Straftatbestände der Internetkriminalität festlegt und für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung sorgen soll.

Justizminister Chris Ellison begrüßte den vorgelegten Bericht, der eine Reihe neuer Straftaten definiert. Hier habe es bislang Lücken gegeben, die jetzt geschlossen worden seien. Das Strafrecht müsse sich kontinuierlich weiterentwickeln, um neuen Entwicklungen der Technik begegnen zu können. Strafbar werden sollen unter anderem der unerlaubte Zugriff auf Daten, die unerlaubte Veränderung oder Beeinträchtigung von Daten auf Computern oder Computersystemen, um ein Vergehen auszuführen, die unerlaubte Veränderung oder Löschung von Daten, um eine Störung zu verursachen, eine Vorbereitung auf ein Vergehen durch Hinzufügen von Daten, ein Sich-Ausrüsten mit Werkzeugen, um in ein System einzudringen, oder eine "nichtautorisierte Störung der elektronischen Kommunikation", womit ein DoS-Angriff gemeint ist. Dafür sollen Schuldige bis zu zehn Jahren Gefängnisstrafe erhalten können. Wer Programme oder Geräte besitzt oder diese vertreibt, mit denen sich in Computersysteme eindringen lässt, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Auch das Aussenden von Viren, Betrug im Internet oder Cyberstalking soll künftig als Straftat gelten.

Mehr in Telepolis: Harte Strafen und Überlegungen über die Rechtmäßigkeit von Gegenangriffen. (fr)